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Die Pensionierung in der Schweiz im Überblick

Tick, tack, letzter Arbeitstag
Bestimmt träumen auch Sie von der Zeit nach Ihrem letzten Arbeitstag. Aber haben Sie alle wichtigen Fragen geklärt? Reicht die Rente, um alle Rechnungen, Steuern und die Hypothek zu bezahlen? Können Sie sich vielleicht sogar eine vorzeitige Pensionierung leisten? Unser Rat: Fangen Sie möglichst früh mit der Planung an. Wir helfen Ihnen dabei und klären Sie über die Pensionierung in der Schweiz auf.
Immer mehr Menschen möchten sich frühpensionieren lassen. Für andere wird diese Entscheidung vom Arbeitgeber gegen ihren Willen getroffen. Dabei geht oft vergessen, dass eine vorzeitige Pensionierung auch eine tiefere Rente bedeutet. Aber auch bei einer ordentlichen Pensionierung kann es zu finanziellen Engpässen kommen. Falls Sie längere Zeit nicht oder nur teilweise gearbeitet haben oder Vorsorgelücken haben, sollten Sie unbedingt frühzeitig vorsorgen.

Der richtige Zeitpunkt für die Pensionierung

Wann ist er endlich da, der letzte Arbeitstag? Wollen Sie sich vorzeitig pensionieren lassen oder warten Sie bis zum ordentlichen Rentenalter? Der Zeitpunkt hat grosse Auswirkungen auf Ihre Rente. Bei einer früheren Pensionierung fällt Ihre Rente deutlich kleiner aus. Sie sollten daher früh die richtigen Weichen stellen. Sei es durch freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse, den Umzug in eine kleinere Wohnung oder andere wichtige Entscheidungen.

Was müssen Sie bei der Pensionierung beachten?

Die soziale Vorsorge der Schweiz stützt sich auf drei Säulen: die AHV, die Pensionskasse und die private Vorsorge. Prüfen Sie frühzeitig, ob Sie Ihren Lebensstandard mit dem gesparten Vermögen in diesen drei Säulen auch nach der Pensionierung halten können. Erstellen Sie dafür rechtzeitig ein Budget und machen Sie eine Vorsorgeplanung. Rechnen Sie dabei als Ausgaben auch Steuern und Schulden wie Ihre Hypothek mit ein. 
Mann im Anzug sitzend im Zug und am schlafen

AHV-Rente

Die AHV/IV ist die 1. Säule. Die AHV-Beiträge zahlen alle Erwerbstätigen in einen gemeinsamen Topf ein. Nach der Pensionierung erhalten alle etwas von diesem Geld als Rente ausbezahlt. Die AHV-Rente soll die Grundbedürfnisse decken.

Pensionskassengelder

Die berufliche Vorsorge ist die 2. Säule. Sie und Ihr Arbeitgeber zahlen Beiträge auf Ihr persönliches Vorsorgekonto ein. Die Pensionskasse verwaltet Ihr Geld und legt es am Markt an. Die Rente wird dann auf Basis Ihrer Beiträge und gemäss dem Reglement der Pensionskasse berechnet. 
Nach Ihrer Pensionierung erhalten Sie die Ersparnisse als Rente oder Kapital. Sie wählen also eine lebenslängliche Rente, die monatlich ausbezahlt wird, oder Sie können das Geld als Kapital beziehen.

Bei Pax finden Sie alle Infos dazu unter Punkt 7.5 ff. in den Allgemeinen Reglementsbestimmungen.

Private Vorsorge

Die private Vorsorge ist die 3. Säule. Mit freiwilligen Beiträgen in die Säule 3a oder 3b vergrössern Sie Ihr Altersguthaben. Sie können Ihre Ersparnisse später gestaffelt beziehen. Wir erklären Ihnen alles zum gestaffelten Bezug.

Möglichkeiten bei der Pensionierung

Wenn Sie sich pensionieren lassen, erhalten Sie jeden Monat eine Rente. Die Höhe der Rente hängt vor allem davon ab, wie viel Sie während Ihres Erwerbslebens einbezahlt haben. Ein weiterer wichtiger Faktor ist der Zeitpunkt Ihrer Pensionierung. Wenn Sie sich frühpensionieren lassen, erhalten Sie eine unter Umständen deutlich tiefere Rente. Wenn Sie länger arbeiten, erhalten Sie dagegen eine höhere Rente.

Fall 1: ordentliche Pensionierung

Das ordentliche Rentenalter liegt bei 65 Jahren für Frauen und Männer. Ab dann werden die AHV- und Pensionskassenrenten ausgerichtet. Das gilt nur, wenn nicht bereits ein Vorbezug der Rente beantragt wurde. 

Bezug der AHV-Rente (1. Säule)

Das Minimum der AHV-Altersrente ist CHF 1’225 für eine Einzelperson, das Maximum ist CHF 2’450. Die Höhe der Rente hängt von der Anzahl der Beitragsjahre ab. Haben Sie Ihre AHV-Beiträge jedes Jahr bezahlt, erhalten Sie eine Vollrente. Für jedes Jahr, in dem Sie keine AHV-Beiträge zahlen, schrumpft Ihre Rente um 2,3 Prozent.

Der zweite Faktor für die Höhe Ihrer AHV-Rente ist das Jahreseinkommen. Je mehr Sie verdienen, desto höher sind die AHV-Beiträge, die Sie zahlen. Dadurch fällt auch Ihre AHV-Rente höher aus. Für die Maximalrente müssen Sie durchschnittlich mindestens CHF 88'200 pro Jahr verdienen.

Sind Sie verheiratet oder in einer eingetragenen Partnerschaft? Dann beträgt die Rente für Sie beide höchstens 150 Prozent der Maximalrente für eine Einzelperson. Wenn Ihre separaten Renten zusammen höher sind als CHF 3’675, werden sie auf diesen Betrag gekürzt.

Die AHV-Rente wird nicht automatisch ausbezahlt. Sie müssen sich drei Monate vor dem Erreichen des Pensionsalters schriftlich bei der Ausgleichskasse melden und einen Antrag stellen. Der Antrag muss alle Informationen enthalten, die für die Berechnung Ihrer Rente gebraucht werden. Ihr Arbeitgeber kann Ihnen sagen, bei welcher Ausgleichskasse Sie in den letzten Jahren die AHV-Beiträge bezahlt haben. 

Bezug der BVG-Rente (2. Säule)

Die Rente aus der Pensionskasse wird auf Basis des vorhandenen Altersguthabens im Pensionierungsalter und des sogenannten Umwandlungssatz berechnet. Aktuell liegt der gesetzlich vorgeschriebene Mindestumwandlungssatz bei 6,8 Prozent. Das heisst, das Altersguthaben gemäss BVG wird mit dem Mindestumwandlungssatz von 6,8 Prozent multipliziert und so in eine jährliche Rente umgewandelt. Für überobligatorische Altersguthaben kann der Umwandlungssatz allerdings deutlich tiefer liegen.

Möchten Sie sich einen Teil des Gelds auszahlen lassen? Im Bereich der gesetzlichen Mindestleistungen können Sie einen Viertel Ihres Guthabens in der 2. Säule einmalig als Kapital beziehen. Der Rest wird als lebenslängliche Rente ausbezahlt.

Einige Monate vor dem ordentlichen Rentenalter (seit Inkrafttreten der AHV21 ist das ordentliche Rentenalter 65 für Männer und Frauen) sollten Sie Ihre Pensionskasse kontaktieren. Lassen Sie sich informieren, wie viel Kapital sie in der 2. Säule gespart haben, und welche Bezugsmöglichkeiten es gibt.

Bei Pax muss der Antrag auf Pensionierung spätestens zwei Monate vorher eingereicht werden. Dazu benötigen wir einen Nachweis über die Auflösung Ihres Arbeitsverhältnisses. Alle weiteren Informationen finden Sie unter Punkt 7.5 in den Allgemeinen Reglementsbestimmungen.

Bezug der Leistungen aus der 3. Säule

Wenn Sie Geld in eine Säule 3a oder 3b einbezahlt haben, können Sie dieses ebenfalls nach Ihrer Pensionierung beziehen. Fragen Sie einige Monate vor Erreichen des ordentlichen Rentenalters bei Ihrer Versicherung oder Bank nach, wie viel Kapital Sie angespart haben. Informieren Sie sich, welche Leistungen Sie beziehen können.

Bei Pax kontaktieren wir Sie drei Jahre vor dem Ablauf Ihrer Police, um mit Ihnen das weitere Vorgehen zu besprechen. Sie können dann einfach das passende Formular ausfüllen und wir zahlen Ihnen die Ersparnisse aus. 

Fall 2: Teilpensionierung

Von hundert auf null? Das ist nicht für alle die ideale Lösung, wenn es um die Pensionierung geht. Sie können sich auch schrittweise aus der Arbeitswelt zurückziehen. Ab 58 Jahren ist eine Teilpensionierung möglich. Arbeiten Sie nur noch 60 Prozent, können Sie für 40 Prozent eine Rente oder Kapital beziehen.

Bezug der AHV-Rente (1. Säule)

Die AHV-Rente können sie zwei Jahre vor dem ordentlichen Rentenalter beziehen. Allerdings bedeutet das, dass die Rente lebenslänglich gekürzt wird. Für jedes Jahr, in dem Sie die AHV vorbeziehen, wird die AHV-Rente um 6,8 Prozent gekürzt. 

Bezug der BVG-Rente (2. Säule)

Auch bei der Pensionskasse führt eine Teilpensionierung zu einer vergleichsweisen kleineren Rente. Da aufgrund der Teilpensionierung weniger Beiträge einbezahlt werden, wird auch weniger Kapital insgesamt angespart. Das kleinere Kapital muss zudem länger ausreichen, wenn ein Teil davon schon früher als Rente bezogen wird. Für jedes Jahr, das Sie früher in Rente gehen, verlieren Sie rund 8 Prozent Ihrer Rente.

Um diese Effekte abzumildern, können Sie anstelle einer Teilpensionierung eine Reduktion des Arbeitspensums in Betracht ziehen, sofern dies das Reglement der Pensionskasse vorsieht und Ihren bisherigen Lohn weiter versichern. So können Sie das Niveau der Altersleistungen weitgehend halten und dennoch weniger arbeiten. Das bedeutet aber, dass Sie auch die entsprechenden Arbeitgeberbeiträge bezahlen müssen.

Bei Pax finden Sie alle Infos dazu unter Punkt 7.8 in den Allgemeinen Reglementsbestimmungen.

Bezug der Leistungen aus der 3. Säule

Sie können so lange in die Säule 3a oder 3b einzahlen, wie Sie ein AHV-pflichtiges Einkommen haben. Die Leistungen aus der 3. Säule können Sie sich frühestens fünf Jahre vor dem ordentlichen Rentenalter auszahlen lassen. Indem Sie das Geld aus der Säule 3a gestaffelt beziehen, können Sie Steuern sparen. Bei der Säule 3b ist der Bezug steuerfrei, wenn Sie die Versicherung mindestens fünf Jahre lang hatten, bei Beginn der Versicherung noch keine 66 Jahre alt waren und bei Auszahlung über 60 Jahre alt sind.

Fall 3: aufgeschobene Pensionierung

Fühlen Sie sich zu jung für das Rentnerleben? Dann arbeiten Sie einfach weiter. Auch nach dem ordentlichen Rentenalter können Sie weiterhin berufstätig sein. 

Bezug der AHV-Rente (1. Säule)

Sie können den Bezug der AHV-Rente um bis zu fünf Jahre aufschieben. Oder Sie können arbeiten und gleichzeitig die Rente beziehen. Kontaktieren Sie mindestens drei Monate vor dem ordentlichen Rentenalter Ihre Ausgleichskasse. Dort wird man Ihnen erklären, was möglich ist und wie Sie vorgehen sollten.

Bezug der BVG-Rente (2. Säule)

Die Rente der 2. Säule wird ab dem ordentlichen Rentenalter ausbezahlt. Im Reglement der Pensionskasse kann es aber auch die Möglichkeit geben, die Rente bis zum 70. Geburtstag aufzuschieben. Fragen Sie bei Ihrer Pensionskasse nach, was möglich und für Sie sinnvoll ist.

Bei Pax finden Sie alle Infos dazu unter Punkt 7.7 in den Allgemeinen Reglementsbestimmungen.

Bezug der Leistungen aus der 3. Säule

Ihre Säule 3a oder 3b wird Ihnen einmalig ausgezahlt, sobald Sie die erste AHV-Rente erhalten. Arbeiten Sie aber weiter, können Sie den Bezug Ihres Kapitals aus der 3. Säule auch um bis zu fünf Jahre nach hinten verschieben. Die Arbeitstätigkeit müssen Sie dafür nachweisen können.

Fragen Sie Ihre Versicherung oder Bank, wie viel Kapital Sie angespart haben, und wann und wie Sie es sich auszahlen lassen können. Unsere Beraterinnen und Berater bei Pax geben Ihnen gerne Auskunft.

Nebenverdienste und AHV

Wenn Sie schon im Rentenalter sind und weiterhin arbeiten, gibt es einen monatlichen Freibetrag für die AHV. Das heisst, auf diesen müssen Sie keine AHV-Beiträge zahlen. Der Freibetrag beträgt CHF 1’400 pro Monat respektive CHF 16’800 pro Jahr. Bei mehreren Arbeitgebern gilt der Freibetrag für jedes einzelne Arbeitsverhältnis. Wir erklären Ihnen gerne alles zum Arbeiten nach der Pensionierung.

Fall 4: vorzeitige Pensionierung

Viele träumen von der Frühpensionierung. Andere scheiden ungewollt aus dem Arbeitsleben aus. Sei es aus gesundheitlichen Gründen, sei es weil der Arbeitgeber reorganisiert. Die vorzeitige Pensionierung ändert vieles und kann ein finanzieller Einschnitt sein. Daher ist es wichtig, möglichst früh zu planen, damit Sie Ihren gewünschten Lebensstandard halten können.

Bezug der AHV-Rente (1. Säule)

Die vorzeitige Pensionierung ist bis zu zwei Jahre vor dem ordentlichen Pensionsalter möglich. Dafür müssen Sie sich gut drei Monate vorher bei der Ausgleichskasse anmelden. Der späteste Zeitpunkt ist der letzte Tag des Monats, an dem Sie sich frühpensionieren lassen können. Reichen Sie Ihre Anmeldung später ein, können Sie den vorzeitigen AHV-Bezug erst ab dem darauffolgenden Geburtstag geltend machen.

Bezug der BVG-Rente (2. Säule)

Die Möglichkeit einer vorzeitigen Pensionierung richtet sich nach den jeweilige Reglementsbestimmungen einer Pensionskasse. Gewisse Pensionskassen erlauben die Frühpensionierung aber schon ab 58 Jahren. Wenden Sie sich mindestens ein Jahr vor Ihrem 58. Geburtstag an Ihre Pensionskasse, um abzuklären, ob eine vorzeitige Pensionierung möglich ist und zu welchen Bedingungen. 

Bei Pax ist die vorzeitige Pensionierung mit 58 kein Problem. Alle Infos dazu finden Sie unter Punkt 7.6 in den Allgemeinen Reglementsbestimmungen und in Ihrem Vorsorgeausweis. Stellen Sie Ihren Antrag auf Pensionierung spätestens zwei Monate vorher. Wir benötigen ausserdem einen Nachweis über die Auflösung Ihres Arbeitsverhältnisses.
 

Bezug der Leistungen aus der 3. Säule

Das Geld aus Ihrer Säule 3a oder 3b können Sie sich einmalig auszahlen lassen. Das ist bis zu fünf Jahre vor dem ordentlichen Rentenalter möglich, also mit 60 für Frauen und Männer.

Fragen Sie Ihre Versicherung oder Bank, wie hoch Ihr angespartes Kapital ist, und wie Sie es sich auszahlen lassen können. Auch hier empfehlen wir, mindestens drei Monate vorher Kontakt aufzunehmen.

Möglichkeiten zur Optimierung

Haben Sie ein Budget erstellt und nun sieht es nicht so grossartig aus? Wenn Sie früh genug dran sind, können Sie Ihre Altersrente noch optimieren. So halten Sie Ihren Lebensstandard.

Einkauf in die Pensionskasse

Macht ein freiwilliger Einkauf in die Pensionskasse für Sie Sinn? Die Antwort ist Ja, wenn Sie eine Vorsorgelücke schliessen wollen. Die meisten Menschen haben eine – die Frage ist eher, wie gross sie ist. Wenn Sie lange nicht voll gearbeitet haben, sind Ihre eingezahlten Beiträge in diesen Jahren geringer. Das führt zu einer tieferen Rente. Auch ein guter Grund für einen freiwilligen Einkauf: Sie können ihn bei den Steuern in Abzug bringen.

3. Säule

Sparen Sie schon in der 3. Säule? Falls nicht, sollten Sie unbedingt eine Säule 3a eröffnen. Sie können jedes Jahr ein paar tausend Franken einzahlen und gleichzeitig Steuern sparen. Wollen Sie einen grösseren Betrag sparen? Dann eignet sich die Säule 3b. Sie ist zwar nicht von den Steuern befreit, dafür bietet sie mehr Flexibilität.

Geld anlegen im Alter

Wenn Sie pensioniert sind, wollen Sie in erster Linie Ihr angespartes Kapital ausgeben. Und das, ohne hohe Steuern auf den Bezug zu zahlen. Ob Rente oder Kapital ist darum eine wichtige Frage und hat grosse Auswirkungen auf Ihr Einkommen und Ihr Vermögen. Wenn Sie Geld im Alter anlegen möchten, müssen Ihre Ansprüche klar sein. Wie viel Geld brauchen Sie für Ihren Lebensunterhalt? Und können Sie auch einen Wertverlust wegstecken?
Schauen Sie sich Ihre finanzielle Situation genau an. Welche Einkommensquellen oder Ersparnisse haben Sie? Und wie viel davon brauchen Sie für den Lebensunterhalt, für Steuern oder zum Abzahlen von Schulden? Gehen Sie bei Anlagen keine grösseren Risiken ein, wenn Sie nicht auch ohne das Geld gut auskommen.
Mögliche Kriterien bei der Geldanlage: Zeithorizont, Rendite, Steuern, Kosten

So finden Sie die richtige Anlagestrategie 

  1. Wie langfristig können Sie Ihr Vermögen anlegen?
  2. Welche Risiken können und wollen Sie mit Ihren Vermögensanlagen eingehen?
  3. Welche Renditen darf man erwarten?

Auszahlung der Vorsorgegelder

Pensionskasse auszahlen

Wollen Sie sich Ihr Alterskapital von der Pensionskasse auszahlen lassen? Dann sollten Sie sich zuerst gut überlegen, was Ihre finanziellen Bedürfnisse und Ziele sind. Und dann gut abwägen, ob Kapital oder Rente das Richtige für Sie ist.

Auszahlung der 3. Säule

Das Geld in der Säule 3a sollten Sie wenn möglich gestaffelt beziehen. Dafür brauchen Sie mehrere Säule-3a-Konten. Der gestaffelte Bezug kann Ihre Steuerlast beim Kapitalbezug senken.

Auszahlungsplan

Was tun mit dem ausbezahlten Kapital? Sie können es in einem Auszahlungsplan anlegen und so für ein regelmässiges Einkommen sorgen. Konfigurieren Sie Ihren eigenen Auszahlungsplan von Pax und buchen Sie einen Termin zur persönlichen Beratung. 

Steuerzahlungen

Leider ist auch die Rente steuerpflichtig. Weisen Sie alle Ihre Renten aus der AHV, der Pensionskasse sowie aus der 3. Säule aus. Wenn Sie sich das Kapital aus der 2. oder 3. Säule auszahlen lassen, müssen Sie auch darauf Steuern zahlen. Allerdings gibt es dafür einen speziellen Steuersatz. Allfällige Ergänzungsleistungen zur AHV und zur IV müssen Sie aber nicht versteuern.

Steuerausweise für die Altersrenten

Die Steuerausweise für Ihre AHV-Rente sowie für die Renten der 2. und der 3. Säule erhalten Sie automatisch Ende des Jahrs. So bleibt genügend Zeit, um die Steuererklärung auszufüllen. Sie können bei der Ausgleichskasse oder Pensionskasse auch einen Steuerausweis bestellen. Die Steuerbehörde Ihres Kantons kann Ihnen spezifische Informationen zur Besteuerung der Renten und des Kapitals der Altersvorsorge liefern.
Zwei Fassmeister bearbeiten ein riesiges Fass mit ihren grossen Hämmern

Pensionsplanung

Haben Sie Ihre Checkliste für die Pensionsplanung schon ausgefüllt? Stehen Sie schon kurz vor der Pensionierung oder stecken Sie mitten drin? Dann ist es höchste Zeit, Ihre finanzielle Situation zu optimieren. Mit 30 Jahren scheint das Thema noch sehr weit weg. Aber je früher Sie anfangen zu sparen, desto leichter haben Sie’s im Alter.
Ob 30 oder 60 Jahre alt: Stellen Sie jetzt die richtigen Weichen für Ihre Pensionierung. Unsere Expertinnen und Experten beraten Sie gerne. 

Verstehen Sie nur Bahnhof? Unser Ratgeber hilft Ihnen, die richtigen Antworten auf die richtigen Fragen zu finden. 

Allgemeiner Kontakt

Kontaktieren Sie uns. Wir sind für Sie da.
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