Obligatorium versus Überobligatorium BVG
Pensionskasse: hohe Löhne richtig versichernFür viele Arbeitnehmende ist es sinnvoll, ins Überobligatorium der beruflichen Vorsorge einzuzahlen. Denn die zusätzlichen Beiträge in die Pensionskasse führen dank den überobligatorischen Leistungen zu einer höheren Altersrente. Als Arbeitgeber sollten Sie bei der Wahl Ihrer Pensionskasse auf die Konditionen achten. Wie hoch sind Umwandlungssatz und Zinssatz? Und was bedeutet das für Ihre Mitarbeitenden?
Was ist der Unterschied zwischen Obligatorium und Überobligatorium?
Das Gesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) sorgt dafür, dass Arbeitnehmende in der Schweiz eine minimale Altersvorsorge erhalten. Ab einem AHV-pflichtigen Jahreslohn von mindestens CHF 22’050 (Stand: 2024) sind alle in der 2. Säule obligatorisch versichert. Darüber hinaus gibt es aber auch eine überobligatorische Vorsorge.
Obligatorisch versichert von Eintrittsschwelle bis Grenzbetrag
Überblick BVG-Obligatorium | |
---|---|
Eintrittsschwelle | CHF 22’050 |
Oberer Grenzbetrag (BVG-Maximum) | CHF 88’200 |
Mindestzinssatz BVG | 1.25 Prozent |
Gesetzlicher Umwandlungssatz bei ordentlicher Pensionierung | 6.8 Prozent |
Jährliche Sparbeiträge |
7 Prozent (25-34 Jahre) 10 Prozent (35-44 Jahre) 15 Prozent (45-54 Jahre) 18 Prozent (55-65 Jahre) |
Überblick BVG-Obligatorium
Eintrittsschwelle | CHF 22’050 |
Oberer Grenzbetrag (BVG-Maximum) | CHF 88’200 |
Mindestzinssatz BVG | 1.25 Prozent |
Gesetzlicher Umwandlungssatz bei ordentlicher Pensionierung | 6.8 Prozent |
Jährliche Sparbeiträge |
7 Prozent (25-34 Jahre) 10 Prozent (35-44 Jahre) 15 Prozent (45-54 Jahre) 18 Prozent (55-65 Jahre) |
Überobligatorium über dem Grenzbetrag
Wie kommt das Überobligatorium zustande?
Das BVG-Obligatorium gilt nur bis zu einem oberen Grenzbetrag des Einkommens. Wenn Ihre Mitarbeitenden mehr als das BVG-Maximum verdienen, können Sie den Rest in der überobligatorischen Vorsorge versichern. Dafür müssen Sie bei Ihrer Vorsorgeeinrichtung einen entsprechenden Plan auswählen. Aber es gibt noch weitere Gründe, wie Ihre Mitarbeitenden zu Altersguthaben im überobligatorischen Teil der Pensionskasse kommen.
Freiwillige Einkäufe
Hohes Einkommen
Der obere Grenzbetrag beträgt CHF 88’200. Verdienen Ihre Mitarbeitenden pro Jahr mehr als diesen Betrag, können Sie mit einem passenden Plan einen Teil des Lohns im Überobligatorium versichern. So erhält die versicherte Person später eine höhere Altersrente, als wenn Sie nur das BVG-Obligatorium versichern.
Überobligatorium: frei von Gesetzesvorschriften?
Der Vergleich zwischen Pensionskassen
Welche Rolle spielt der Umwandlungssatz?
Berechnung jährliche Renten ab 65 Jahren (Mann) | ||
---|---|---|
Guthaben | Umwandlungssatz | jährliche Altersrente ab 65 |
100’000 | 6.8 Prozent | 6’800 |
Berechnung jährliche Renten ab 65 Jahren (Mann)
Umhüllender und gesplitteter Umwandlungssatz
Zahlenbeispiele
Beispiel 1: Gesplitteter Umwandlungssatz
Bettinas Pensionskasse wendet auf den überobligatorischen Teil der Pensionskasse einen Umwandlungssatz von 4.6 Prozent an. Für den obligatorischen Teil gilt der gesetzliche Umwandlungssatz von 6.8 Prozent.
Berechnung mit gesplittetem Satz | |||
---|---|---|---|
Guthaben | Umwandlungssatz | Altersrente | |
BVG-Obligatorium | 240’000 | 6.8 Prozent | 16’320 |
Überobligatorium | 40’000 | 4.6 Prozent | 1’840 |
Total | 280’000 | 18’160 |
Berechnung mit gesplittetem Satz
Brankos Pensionskasse wendet einen umhüllenden Umwandlungssatz von 5.8 Prozent an.
Berechnung mit umhüllendem Satz | |||
---|---|---|---|
Guthaben | Umwandlungssatz | Altersrente | |
Gesamtguthaben | 280’000 | 5.8 Prozent | 16’240 |
Berechnung mit umhüllendem Satz
Die mit dem umhüllenden Satz berechneten Altersrente liegt leicht unter der garantierten BVG-Mindestleistung. Die Pensionskasse muss Branko daher die höhere Mindestleistung von CHF 16’320 auszahlen.
Garantierte BVG-Mindestleistung | |||
---|---|---|---|
Guthaben | Umwandlungssatz | Altersrente | |
BVG-Obligatorium | 240’000 | 6.8 Prozent | 16’320 |
Garantierte BVG-Mindestleistung
Welche Rolle spielt der Zinssatz?
Häufige Fragen zu BVG-Obligatorium und Überobligatorium
Was ist das BVG-Obligatorium?
- Das BVG-Obligatorium beinhaltet die gesetzlichen Minimalleistungen, welche die Pensionskassen leisten müssen.
- Arbeitnehmende, die das 17. Altersjahr vollendet haben und einen AHV-pflichtigen Jahreslohn über der Eintrittsschwelle von CHF 22’050 verdienen, sind obligatorisch in der beruflichen Vorsorge gegen Invalidität und Tod versichert.
- Ab 25 Jahren sparen sie in der Pensionskasse zusätzlich für das Alter.
Wie hoch ist das BVG-Obligatorium?
- Im BVG-Obligatorium werden die Löhne zwischen der Eintrittsschwelle und dem oberen Grenzbetrag versichert.
- Die Eintrittsschwelle beträgt CHF 22’050.
- Der obere Grenzbetrag, das sogenannte BVG-Maximum, beläuft sich auf CHF 88’200.
In welchem Jahr wurde das BVG obligatorisch?
- Das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) wurde am 1. Januar 1985 in Kraft gesetzt.
Was ist der Unterschied zwischen dem Obligatorium und dem Überobligatorium?
- Das BVG-Obligatorium definiert die gesetzlichen Minimalleistungen, welche die Pensionskassen leisten müssen. Im BVG-Obligatorium werden die Löhne zwischen der Eintrittsschwelle und dem oberen Grenzbetrag (BVG-Maximum) versichert.
- Das Überobligatorium versichert Lohnanteile, die über dem BVG-Maximum liegen. Verdient jemand pro Jahr CHF 120’000, sind nur CHF 88’200 abzüglich Koordinationsabzug im BVG-Obligatorium versichert. Der restliche Lohnanteil von CHF 31’800 kann mit einem entsprechenden Plan des Arbeitgebers bei der Pensionskasse im Überobligatorium versichert werden. Nach der Pensionierung erhalten Sie dank überobligatorischen Leistungen eine höhere Altersrente.
- Für das BVG-Obligatorium gibt es gesetzliche Vorgaben in Bezug auf die Anspruchsvoraussetzungen und Leistungen. Im Überobligatorium gibt es diesbezüglich weniger Vorgaben: Die Pensionskassen setzen den Zins- und Umwandlungssatz für die überobligatorischen Lohnanteile nach versicherungsmathematischen Grundsätzen fest.