Zahlen Sie 1 Prozent mehr
Mit 25 geht es los: Ihre Mitarbeitenden fangen an, in der obligatorischen beruflichen Vorsorge (BVG) fürs Alter zu sparen. Das Gesetz gibt vor, dass alle Versicherten bis zur Pensionierung sparen. Übers ganze Berufsleben sind das für Frauen rund 482 Prozent und für Männer rund 500 Prozent des versicherten Lohns. Je nach Alter sparen sie jährlich 7 Prozent, 10 Prozent, 15 Prozent oder 18 Prozent des versicherten Lohns.
Was passiert, wenn die Sparsätze in Ihrem Vorsorgeplan um 1 Prozent höher sind als das vom Gesetz vorgeschriebene Minimum? Ihre Mitarbeitenden sparen bis zur Pensionierung 40 Prozent mehr des versicherten Lohns. So erhalten sie nach der Pensionierung verbesserte Altersleistungen. Und können sich weiterhin mal etwas leisten.
Vergessen Sie 50:50
Als Arbeitgeber bezahlen Sie mindestens 50 Prozent der Pensionskassenbeiträge. Das schreibt das BVG vor. Sie dürfen aber auch mehr beisteuern: Ihren Arbeitgeberbeitrag dürfen Sie beliebig erhöhen. Damit zeigen Sie auf, dass Sie mehr als nur das gesetzliche Minimum übernehmen. So steigt die Attraktivität Ihres Unternehmens auf dem Arbeitsmarkt stark an.
Benachteiligen Sie Teilzeit nicht
Allerdings wird Teilzeit-Mitarbeitenden der gleiche Betrag abgezogen – auch wenn sie nur 50 Prozent oder weniger arbeiten. Das lässt sich vermeiden. Wir geben Ihnen bei Pax die Möglichkeit, den Koordinationsabzug dem Beschäftigungsgrad anzupassen. Ihre Mitarbeitenden mit einem 50-Prozent-Pensum hätten folglich einen Koordinationsabzug von CHF 12’862.50. Dadurch steigt der versicherte Lohn und Ihre Mitarbeitenden können mehr Altersguthaben ansparen.
Versicherter Lohn mit und ohne Anpassung des Koordinationsabzugs
Sichern Sie Krankheiten richtig ab
Sehr oft entsteht hier eine Vorsorgelücke. Die minimale vom Gesetz vorgeschriebene Absicherung deckt den effektiven Bedarf von rund 80 bis 90 Prozent des bisherigen Lohns nicht vollständig ab. Deshalb ist es wichtig, dass Ihr Vorsorgeplan für Risikoleistungen bei Krankheit mehr als die gesetzlichen Mindestleistungen gemäss BVG vorsieht. Sie können dafür beispielsweise die Risikoleistungen Tod und Invalidität in Prozenten des versicherten Lohnes versichern. Dadurch sind die Leistungen nicht mehr vom vorhandenen Altersguthaben abhängig. Ihre Mitarbeitenden sind im Fall einer längeren Krankheit finanziell besser abgesichert – und Sie auch.
Schützen Sie auch Mehrverdiener
Sichern Sie freiwillige Einkäufe ab
Schliessen Sie die Einlage mit Rückgewähr in Ihren Vorsorgeplan ein. So werden die Einkäufe auf einem separaten Konto geführt und entsprechend ausgewiesen. Im Todesfall wird dieses Guthaben zusätzlich zu einer allfälligen Hinterlassenenrente oder einem Todesfallkapital an die Hinterbliebenen ausbezahlt. Bei der Pensionierung wird es mit dem Altersguthaben in eine Altersrente umgewandelt, sofern die Mitarbeitenden sich für den Rentenbezug entscheiden. Ist die Einlage mit Rückgewähr nicht eingeschlossen, werden die freiwilligen Einkäufe immer zur Finanzierung der Hinterlassenenleistungen verwendet.