Wieviel Geld braucht ein Rentner in der Schweiz
60, 80, 100 oder 150 Prozent
Tangokurs, Fitnessboxen oder ganz einfach ein Urlaub mit der Familie: Mit mehr Freizeit im Ruhestand entstehen auch mehr Möglichkeiten, sich selbst zu verwirklichen. Um den gewohnten Lebensstandard zu halten, sollte jedoch die AHV-Rente nicht zu knapp sein – spannende Freizeitangebote und bereichernde Lebensentwürfe kosten nämlich selten wenig.
Lesezeit
6 Minuten
Wie viel Geld Sie nach der Pensionierung tatsächlich benötigen, ist von Ihrer Lebenssituation, Ihren Hobbys und Ihren Interessen abhängig. Eines steht jedoch fest: Als Pensionierter ohne eigene Vorsorgemassnahmen werden Sie viel weniger haben als heute – ein rund 40 Prozent geringeres Einkommen. Wie kommt diese Einkommenseinbusse zustande und wie können Sie dieser entgegenwirken?
Einkommen als Rentnerin oder Rentner
AHV, Pensionskasse und private Vorsorge – das Vorsorgesystem in der Schweiz ist einzigartig. Sie nähern sich dem Rentenalter und möchten wissen, ob Sie alles Wichtige zu Ihrer sozialen Vorsorge beachtet haben? Hier erfahren Sie alles Wissenswerte.
AHV und Pensionskasse: eine Ersatzquote von 60 Prozent
Die AHV und die Pensionskasse sind die zwei obligatorischen Säulen der Schweizer Altersvorsorge: Sie stellen sicher, dass Ihnen nach der Pensionierung rund 60 Prozent Ihres Bruttoeinkommens erhalten bleiben. Das ist jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen der Fall. Zum Beispiel spielt es eine Rolle, ob Sie im «vorgesehenen» Alter pensioniert werden – also mit 65 Jahren. Falls es nicht so ist, verringert das Ihre Vorsorgeleistungen und hat eine direkte Auswirkung auf die Höhe Ihrer Rente.
Die Dauer Ihrer Berufslaufbahn ist auch nicht nur von Ihren persönlichen Lebensentwürfen abhängig: Gemäss dem Bundesamt für Statistik gehen rund 40 Prozent der Erwerbspersonen vor dem ordentlichen Pensionsalter in Rente – freiwillig oder unfreiwillig.
Die Dauer Ihrer Berufslaufbahn ist auch nicht nur von Ihren persönlichen Lebensentwürfen abhängig: Gemäss dem Bundesamt für Statistik gehen rund 40 Prozent der Erwerbspersonen vor dem ordentlichen Pensionsalter in Rente – freiwillig oder unfreiwillig.
Private Vorsorge auf den Punkt gebracht: die 80-Prozent-Regel bei der Rente
Die dritte Säule ist dazu da, dass man im Ruhestand nicht allein auf die staatlich geregelten Leistungen der ersten und der zweiten Säule (AHV und BVG) angewiesen ist. Im Klartext gesprochen soll sie Vorsorgelücken reduzieren oder gar schliessen.
Dabei gelten 80 Prozent des regulären Einkommens als Zielwert für eine angemessene Vorsorge. Warum? Nach der Pensionierung fallen berufsbezogene Ausgaben und Fahrtkosten sowie Unterstützungsbeiträge für die Ausbildung Ihrer Kinder weg. Wiederum können neue Kosten durch mehr Freizeit entstehen. Das führt dazu, dass etwa 80 Prozent Ihres zuletzt bezogenen Lohns als Faustregel für eine entsprechende Rente gelten.
Doch viele unterschätzen die Wichtigkeit der dritten Säule für ein komfortables Leben nach der Pensionierung: Gemäss einer Studie der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften kümmern sich nämlich nur etwa 60 Prozent der Deutschschweizer um ihre dritte Säule.
Dabei gelten 80 Prozent des regulären Einkommens als Zielwert für eine angemessene Vorsorge. Warum? Nach der Pensionierung fallen berufsbezogene Ausgaben und Fahrtkosten sowie Unterstützungsbeiträge für die Ausbildung Ihrer Kinder weg. Wiederum können neue Kosten durch mehr Freizeit entstehen. Das führt dazu, dass etwa 80 Prozent Ihres zuletzt bezogenen Lohns als Faustregel für eine entsprechende Rente gelten.
Doch viele unterschätzen die Wichtigkeit der dritten Säule für ein komfortables Leben nach der Pensionierung: Gemäss einer Studie der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften kümmern sich nämlich nur etwa 60 Prozent der Deutschschweizer um ihre dritte Säule.
Die drei Säulen: Wozu dienen sie?
Unser System der sozialen Vorsorge baut auf der staatlichen, beruflichen und individuellen Vorsorge auf.
Erste Säule: AHV mit Umlagefinanzierung
Umlagefinanzierung bedeutet: Die Beiträge der beitragspflichtigen Berufstätigen werden dazu verwendet, um die Renten der Pensionierten auszuschütten. Die AHV führt bei einer der verschiedenen Ausgleichskassen ein sogenanntes individuelles Konto für Sie. Darin werden alle Informationen gebündelt, die für die Berechnung Ihrer zukünftigen AHV-Rente erforderlich sind – nicht als Vermögenskonto, sondern in Form einer Grundsicherung. Wie es der Name sagt, sichert diese die Existenz und soll vor Armut schützen.
Verheiratete Paare erhalten nach der Pensionierung 150 Prozent der AHV-Rente
Wenn jemand seine AHV-Beiträge lückenlos einzahlt, beläuft sich seine maximale Rente auf CHF 2’450.00 pro Monat. Ehepaare erhalten 150 Prozent davon – im besten Fall CHF 3'675.00 pro Monat.
Im Konkubinat erhalten beide Parteien ihre individuelle AHV-Rente. Sofern das Paar in beiden Fällen ohne Lücken einzahlt, beläuft sich die kombinierte monatliche Rente auf CHF 4’900.00.
Im Konkubinat erhalten beide Parteien ihre individuelle AHV-Rente. Sofern das Paar in beiden Fällen ohne Lücken einzahlt, beläuft sich die kombinierte monatliche Rente auf CHF 4’900.00.
Zweite Säule: BVG mit Kapitaldeckungsverfahren
Der Begriff Kapitaldeckung weist darauf hin, dass Ihre einbezahlten Beiträge Ihrem individuellen Konto bei Ihrer Pensionskasse gutgeschrieben werden. Das ist mit einem Sperrkonto vergleichbar, auf das Sie nicht zugreifen können, bis Sie pensioniert werden. Nur handelt es sich im Normalfall beim Finanzinstitut um Ihre Pensionskasse. Das Vermögen auf dem Konto gehört Ihnen und soll dazu dienen, Lebenskosten nach der Pensionierung zu decken.
Säule 3a und 3b: die freiwillige und private Vorsorge
Beiträge an die dritte Säule sind freiwillig, jedoch äusserst empfehlenswert. Vom Prinzip her ist die dritte Säule mit der zweiten Säule vergleichbar. Es handelt sich um kapitalgedeckte Konten. Dabei ist zwischen den Säulen 3a und 3b zu unterscheiden: Im Fall der Säule 3a ist das Geld grundsätzlich bis zu Ihrer Pensionierung gesperrt. Das nennt man «gebundene Selbstvorsorge». Vorher gibt es genau definierte Fälle, in denen Sie die gebundenen 3a-Mittel wieder beziehen können: zum Beispiel, wenn Sie sich selbstständig machen, aus der Schweiz auswandern oder die Mittel für eine selbst genutzte Immobilie brauchen. Um Sie zu motivieren, Geld darauf einzuzahlen, wird die Säule 3a steuerlich sehr stark gefördert. Die Säule 3b ist ergänzend dazu da, weiteres Vermögen aufzubauen. Dabei handelt es sich um freies und ungebundenes Vermögen, auf das Sie theoretisch jederzeit zugreifen könnten.
Gewünschter Lebensstandard: Einflüsse auf die Rente
Die Höhe Ihrer Rente ist von unterschiedlichen Einflüssen abhängig und Ihre Vorsorge kann unterschiedlichen Risiken ausgesetzt sein: Seien Sie sich deren bewusst und beachten Sie diese bei Ihrer Rentenplanung. Dann können Sie nämlich sorglos und mit vollem Elan in den dritten Lebensabschnitt starten.
Lücken bei der AHV-Rente: über- oder unterschätzt?
Insgesamt haben Sie 44 Beitragsjahre für die AHV-Rente. Wenn Sie zum Beispiel ein Jahr im Ausland ohne Erwerbstätigkeit verbringen, reduziert sich Ihre AHV-Rente um 1⁄44. Falls Sie dann noch über Jahre in Teilzeit arbeiten oder eine längere Babypause einlegen, kann das eine beträchtliche Auswirkung auf Ihre Pension haben. Ebenso kann eine Scheidung zu einem niedrigeren Einkommen im Alter führen.
Zu hohes Einkommen: Was ist daran nicht gut?
Es klingt widersprüchlich, ist jedoch so, dass ein zu hohes Einkommen zu Vorsorgelücken führt. Je höher das Bruttoeinkommen, desto kleiner der Anteil, der durch die obligatorischen Leistungen der ersten und der zweiten Säule gedeckt wird: Bei einem Jahreseinkommen von CHF 75’000.00 im letzten Jahr vor der Pensionierung erhalten Sie zum Beispiel eine Altersrente von etwa 60 Prozent aus der ersten und der zweiten Säule. Die restlichen 40 Prozent gelten als Vorsorgelücke.
Weitere Beispiele dazu und wie Sie konkret Ihre Altersrente berechnen können, finden Sie in unserem Ratgeber «Die Tücke mit der Lücke».
Weitere Beispiele dazu und wie Sie konkret Ihre Altersrente berechnen können, finden Sie in unserem Ratgeber «Die Tücke mit der Lücke».
BVG-Vorsorgekapital
Die Rente aus der beruflichen Vorsorge hängt von den Beiträgen ab, die Sie und Ihre Arbeitgeberin während Ihres Erwerbslebens eingezahlt haben. Werden diese Beiträge zusammengerechnet, sprechen wir vom Altersguthaben. Dieses Altersguthaben können Sie zumindest teilweise als Kapital beziehen, wenn Sie pensioniert werden, und es wird zudem jährlich verzinst.
Der Umwandlungssatz bestimmt die Höhe Ihrer Rente. Dieser ist dem Reglement der Pensionskasse zu entnehmen. Es ist ein jährlich neu definierter Prozentsatz des Altersguthabens, das Ihnen aus der zweiten Säule ausbezahlt wird. Im Moment sind das für den obligatorischen Teil der zweiten Säule 6.8 Prozent. Das bedeutet, dass Ihnen die Pensionskasse jährlich 6.8 Prozent Ihres Altersguthabens ausschüttet. Bei einem Guthaben von CHF 260’000.00 wären das zum Beispiel CHF 17’680.00 Rente pro Jahr.
Dabei ist es wichtig, dass Sie zwischen dem obligatorischen und dem überobligatorischen Umwandlungssatz unterscheiden. Pensionskassen haben nämlich oft besser ausgebaute Pläne und sehen entsprechend tiefere Mischumwandlungssätze vor.
Bei Tod des Ehepartners oder einer Person in eingetragener Partnerschaft hat der hinterbliebene Partner unter gewissen Umständen Anspruch auf die sogenannte Hinterlassenenleistung. Die Anspruchsvoraussetzungen und die Höhe ergeben sich aus dem Reglement der Pensionskasse. Die Leistung wird von der Pensionskasse der verstorbenen Person ausbezahlt, sofern sie zum Zeitpunkt des Todes in der Pensionskasse versichert war oder eine Alters- oder Invalidenrente bezog.
Alle wichtigen Angaben zum BVG-Vorsorgekapital finden Sie in Ihrem Vorsorgeausweis.
Der Umwandlungssatz bestimmt die Höhe Ihrer Rente. Dieser ist dem Reglement der Pensionskasse zu entnehmen. Es ist ein jährlich neu definierter Prozentsatz des Altersguthabens, das Ihnen aus der zweiten Säule ausbezahlt wird. Im Moment sind das für den obligatorischen Teil der zweiten Säule 6.8 Prozent. Das bedeutet, dass Ihnen die Pensionskasse jährlich 6.8 Prozent Ihres Altersguthabens ausschüttet. Bei einem Guthaben von CHF 260’000.00 wären das zum Beispiel CHF 17’680.00 Rente pro Jahr.
Dabei ist es wichtig, dass Sie zwischen dem obligatorischen und dem überobligatorischen Umwandlungssatz unterscheiden. Pensionskassen haben nämlich oft besser ausgebaute Pläne und sehen entsprechend tiefere Mischumwandlungssätze vor.
Bei Tod des Ehepartners oder einer Person in eingetragener Partnerschaft hat der hinterbliebene Partner unter gewissen Umständen Anspruch auf die sogenannte Hinterlassenenleistung. Die Anspruchsvoraussetzungen und die Höhe ergeben sich aus dem Reglement der Pensionskasse. Die Leistung wird von der Pensionskasse der verstorbenen Person ausbezahlt, sofern sie zum Zeitpunkt des Todes in der Pensionskasse versichert war oder eine Alters- oder Invalidenrente bezog.
Alle wichtigen Angaben zum BVG-Vorsorgekapital finden Sie in Ihrem Vorsorgeausweis.
Pensionierungszeitpunkt: Rollen Sie die Yogamatte aus!
Planung ist alles, wenn es um den letzten Arbeitstag geht. Bei einer frühzeitigen Pensionierung fällt Ihre Rente zum Beispiel deutlich kleiner aus: Sie sollten daher früh die richtigen Weichen stellen. Sei es durch freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse, den Umzug in eine kleinere Wohnung oder andere wichtige Entscheidungen.
Ohne Stress ins Abenteuer: Was müssen Sie bei der Pensionierung beachten?
Prüfen Sie frühzeitig, ob Sie Ihren Lebensstandard mit dem gesparten Vermögen in den drei Säulen auch nach der Pensionierung halten können. Erstellen Sie dafür rechtzeitig ein Budget und machen Sie eine Vorsorgeplanung. Rechnen Sie dabei als Ausgaben auch Steuern und Schulden wie Ihre Hypothek mit ein.
Mehr Informationen zum idealen Zeitpunkt der Pensionierung in der Schweiz.
Mehr Informationen zum idealen Zeitpunkt der Pensionierung in der Schweiz.
Privates Vorsorgevermögen
Falls Sie mit Investitionen umzugehen wissen oder ganz einfach gut in dem Bereich beraten werden, besteht die Möglichkeit, privates Vorsorgevermögen aufzubauen. Mögliche Wertanlagen dafür sind zum Beispiel Aktien, Obligationen sowie Fonds. Um das Risiko zu verteilen, haben Sie zusätzlich die Möglichkeit, in Immobilien, Gold und Kryptowährungen zu investieren. Alle diese Anlagen bringen eigene Chancen und Risiken mit sich.
Bei vergleichbaren Investitionen können Sie nicht nur einer möglichen Geldentwertung entgegenwirken. Sie können zudem Gewinne erwirtschaften. Das kann Ihnen wiederum ein komfortableres Leben nach der Pensionierung ermöglichen. Dabei ist jedoch wichtig, zu verstehen, dass keine Vermögensanlage vollkommen sicher ist. Selbst Gold ist das nicht – obwohl viele das Gegenteil behaupten. Daher können Sie in jedem Fall auch Vermögen verlieren. Informieren Sie sich am besten bei einem Vermögensverwalter Ihres Vertrauens und wägen Sie die Chancen und Risiken vorsichtig ab.
So viele Vorteile der Aufbau von privatem Vorsorgevermögen mit sich bringen kann – Sie sollten nicht alles auf eine Karte setzen. So sollten Sie nicht allzu knapp bei Kasse sein und nur Beträge investieren, auf die Sie im schlimmsten Fall verzichten könnten.
Um Risiken zu minimieren, können Sie eine sogenannte anteilgebundene Vorsorgeversicherung mit Strategieportfolio abschliessen: Dabei investiert Ihre Vorsorgeversicherung in eine Vielzahl von unterschiedlichen Anlagen und bietet Ihnen somit eine gemanagte Lösung an.
Bei vergleichbaren Investitionen können Sie nicht nur einer möglichen Geldentwertung entgegenwirken. Sie können zudem Gewinne erwirtschaften. Das kann Ihnen wiederum ein komfortableres Leben nach der Pensionierung ermöglichen. Dabei ist jedoch wichtig, zu verstehen, dass keine Vermögensanlage vollkommen sicher ist. Selbst Gold ist das nicht – obwohl viele das Gegenteil behaupten. Daher können Sie in jedem Fall auch Vermögen verlieren. Informieren Sie sich am besten bei einem Vermögensverwalter Ihres Vertrauens und wägen Sie die Chancen und Risiken vorsichtig ab.
So viele Vorteile der Aufbau von privatem Vorsorgevermögen mit sich bringen kann – Sie sollten nicht alles auf eine Karte setzen. So sollten Sie nicht allzu knapp bei Kasse sein und nur Beträge investieren, auf die Sie im schlimmsten Fall verzichten könnten.
Um Risiken zu minimieren, können Sie eine sogenannte anteilgebundene Vorsorgeversicherung mit Strategieportfolio abschliessen: Dabei investiert Ihre Vorsorgeversicherung in eine Vielzahl von unterschiedlichen Anlagen und bietet Ihnen somit eine gemanagte Lösung an.
Möglichkeiten zur Aufbesserung der Rente
Auszahlungsplan
Wollen Sie mehr aus Ihrem Vorsorgevermögen machen? Der Auszahlungsplan von Pax ist die individuelle Lösung für finanzielle Sicherheit und optimale Planbarkeit für die Zeit nach der Pensionierung.
Nebenjob
Wenn Sie schon im Rentenalter sind und weiterhin arbeiten, gibt es einen monatlichen Freibetrag für die AHV. Das heisst, auf diesen müssen Sie keine AHV-Beiträge zahlen. Der Freibetrag lautet CHF 1’400.00 pro Monat respektive CHF 16’800.00 pro Jahr. Bei mehreren Arbeitgebern gilt der Freibetrag für jedes einzelne Arbeitsverhältnis. Wir erklären Ihnen gerne alles zum Arbeiten nach der Pensionierung.
Ordentliche Pensionierung
Das ordentliche Rentenalter liegt seit dem Inkrafttreten der AHV21 bei 65 Jahren für Männer sowie Frauen. Ab dann werden die AHV- und die Pensionskassen-Renten ausgerichtet. Das gilt nur, wenn nicht bereits ein Vorbezug der Rente beantragt wurde. Weitere Informationen zu Vorsorgelücken finden Sie in unserem Ratgeber.