Wohneigentumsfinanzierung
In eins, zwei, drei Schritten zu Ihren vier WändenSchritt eins: die Finanzierung
So viel Eigenkapital benötigen Sie
Beispiel: Die Bank schätzt Ihr Wohnobjekt auf 1’000’000 CHF. Die Hypothek beträgt in diesem Fall 800’000 CHF, Sie müssen 200’000 CHF Eigenmittel stellen. Die Eigenmittel können aus verschiedenen Quellen kommen. 10 Prozent des Kaufpreises müssen Sie jedoch mit echten Eigenmitteln decken, sprich: Ersparnisse, Wertschriften, Erbvorzug, Schenkungen und Säule-3a-Guthaben. Die anderen 10 Prozent des Kaufpreises können Sie durch Verpfändung oder Vorbezug der Pensionskasse finanzieren.
Achtung: Stecken Sie nicht Ihr ganzes Erspartes ins neue Eigenheim. Behalten Sie eine Reserve für Gebühren, Steuern und Unvorhergesehenes. Mit 5 Prozent des Immobilienwerts sind Sie dafür gut abgesichert.
So viel Einkommen brauchen Sie
Damit Sie auch bei steigenden Hypothekarzinsen das Eigenheim finanzieren können, rechnet die Bank mit rund 5 Prozent. Zum Hypothekarzins kommen pro Jahr Unterhalts- und Nebenkosten von 1 Prozent des Kaufpreises. Ebenfalls müssen die Amortisationskosten einkalkuliert werden (1 Prozent der Hypothekarsumme).
Tipp: Mit dem Hypothekenrechner von z. B. Comparis finden Sie heraus, ob Ihr gewünschtes Eigenheim für Sie tragbar ist.
Diese Dokumente benötigen Sie
Zum Objekt
- Grundbuchauszug
- Kaufvertrag
- Lage-/ Zonenplan, Bau- und Grundrisspläne
- Police der Gebäudeversicherung
- Schätzung Verkehrswert
- Mietzinsaufstellung, bei Renditeobjekt
- Bei Finanzierung mit Geldern aus der 2. Säule oder der Säule 3a: schriftliche Erklärung, dass die Immobilie selber bewohnt wird
- Fotos
Im Spezialfall Neubau, Umbau, Renovation
- Baubewilligung
- Baubeschrieb und Bauplan
- Bauversicherung
- Kostenvorschlag
Im Spezialfall Stockwerkeigentum
- Grundriss mit Angaben zur Nettowohnfläche
- Stockwerkegründungsakte mit Wertquotenaufteilung
- Eigentümerreglement der Eigentümergesellschaft
- Angaben zum Erneuerungsfonds
Zu Ihrer Person
- Pass, ID oder Aufenthaltsbewilligung
- Betreibungsauszug (aktuell)
- Lohnausweis oder Kopie der Steuererklärung (aktuell)
- Pensionskassenausweis mit Freizügigkeitsguthaben
- Pensionskassenreglement
- Kontoauszüge
- Depotauszüge
- Lebensversicherung
- Vollmacht zur Einholung von Auskünften
- Übersicht von Verpflichtungen wie Alimente, Leasing etc.
- Selbstständige: Bilanz und Erfolgsrechnung, Revisionsbericht (nicht älter als drei Jahre) und Nachweis der Vorsorgesituation
Schritt zwei: das Objekt
Prüfen Sie die Frage der Lage
Nutzen Sie diese Checkliste
Nehmen Sie für die Besichtigung eine neutrale Fachperson mit. Und klären Sie folgende Punkte:
- Motivation für den Verkauf: Haken Sie nach. Falls Sie den Verdacht haben, dass der Verkäufer nicht die Wahrheit sagt, fragen Sie die Nachbarn.
- Die lieben Nachbarn: Gespräche mit den zukünftigen Anrainern geben Ihnen einen ersten Eindruck, ob die Chemie zwischen ihnen stimmt.
- Umliegende Grundstücke: Wie sehen die Grundstücke der Nachbarn aus? Ist in unmittelbarer Nähe ein Hausbau geplant, der Ihnen die Aussicht oder die Sonne nimmt?
- Emissionen für Nase und Ohren: Liegen Bauernhöfe, Industriebetriebe, Hauptstrassen, Autobahnen, Sportstadien oder Zuggleise in Riech- und Hörweite? Wie steht es mit Fluglärm?
- Boden des Grundstücks: Prüfen Sie den Zustand. Ist er zu lehmig? Bestehen Altlasten aus früheren Zeiten? Der Altlastenkataster der Kantone gibt Auskunft.
- Eigenheimgrösse: Sagt Ihnen der Umfang des Hauses zu?
- Fassade und Wände: Sehen Sie Risse oder Verfärbungen? Wurde mit Asbest isoliert? Besteht Schimmelgefahr?
- Fenster, Garten- und Haustüren: Prüfen Sie Energieeffizienz und Schallschutz.
- Inneneinrichtung: Müssen Sie die Ausstattung sanieren?
- Kellerräume: Könnte Feuchtigkeit zu einem Schimmelbefall führen?
- Dach und Estrich: Sind der Estrich, das Dach und die Dachrinne in gutem Zustand?
- Fussboden: Prüfen Sie den Zustand der Fussböden.
- Heizung: Wird mit Öl, Gas, Pellets oder Fernwärme geheizt? Wie wirkt sich dies auf die Kosten aus?
Kontrollieren Sie den Verkaufspreis
Ermitteln Sie, ob der Kaufpreis dem Wert der Immobilie entspricht. Wenden Sie sich bei Bedarf an einen unabhängigen Spezialisten für eine Schatzung.
Rechnen Sie mit separaten Gebühren
- Notarkosten: Erstellung und Beglaubigung Ihres Kaufvertrags
- Notarkosten: Erstellung und Beglaubigung Ihres Schuldbriefs (in der Regel in Promille der Schuldsumme)
- Grundbuch- oder Kanzleigebühren: Eintrag des Rechtsgeschäfts im Grundbuch (in Promille des Kaufpreises oder nach Zeitaufwand)
- Handänderungssteuer: je nach Kanton anstelle der Grundbuchgebühr, teils auch abgeschafft
Bei einem Neubau: Die Gebühren für Anschlüsse (Abwasser, Strom, TV, Telefon etc.) und Erschliessungen (z. B. eine neue Zufahrtsstrasse) finden Sie üblicherweise in der Baukostenaufstellung.
Schritt drei: der Kauf
Durchleuchten Sie den Kaufvertrag
Klären Sie die Pfandrechte ab
Das Pfandrecht dient der Absicherung einer Forderung:
- Gesetzliche Pfandrechte können auch gegen den Willen des Grundeigentümers entstehen, z. B. wenn Prämien einer kantonalen Gebäudeversicherung, Baurechtszinsen, geschuldete Grundsteuern oder Bauhandwerkerrechnungen offen bleiben. Wenden Sie sich dafür an die Gemeinde und das Grundbuchamt.
- Zu den vertraglichen Pfandrechten gehört der Schuldbrief, den das involvierte Institut bei der Vergabe als Sicherheit einfordert. Fragen Sie den Verkäufer nach existierenden Schuldbriefen, die Sie vielleicht übernehmen können. Bei einem Neubau müssen Sie diese neu errichten, notariell beurkunden und im Grundbuch eintragen.
Wählen Sie die passende Finanzierungsform
Wenn Sie alle Unterlagen eingereicht haben und Ihr Gesuch geprüft wurde, erhalten Sie eine Offerte: Die Zinsangebote sind jeweils befristet. Holen Sie bei anderen Instituten eine Offerte ein – und diskutieren Sie den Preis. Meistens besteht Spielraum zum Feilschen. Allerdings brauchen Sie gute Argumente, um einen tieferen Zinssatz auszuhandeln.
Zur Finanzierung gehört auch die Hypothekarform: Es gibt Festhypotheken, variable Hypotheken wie die Saron-Hypothek sowie weitere Arten. Diese sollten Sie sich genau erklären lassen, damit Sie eine stimmige Strategie mit einer Hypothekarform oder einer Mischlösung finden.
Denken Sie heute schon an die Amortisation
Amortisation bezeichnet eine komplette oder partielle Rückzahlung einer Hypothek. Oft spricht man auch von der Tilgung der Hypothek. Wenn es eine zweite Hypothek gibt, sollten Sie sie über 15 Jahre amortisieren, spätestens bis zur Pensionierung.
Wir unterscheiden zwei Arten: