Neues Umwandlungssatzmodell von Pax
Fair und ausgewogen
Pax geht mit dem neuen Umwandlungssatzmodell einen eigenen Weg. Und trägt damit zu einer nachhaltigen, tragbaren und fairen beruflichen Vorsorge bei.
Der Umwandlungssatz im Spannungsfeld
Der Umwandlungssatz rechnet das zum Zeitpunkt der Pensionierung vorhandene angesparte Altersguthaben in die Jahresrenten um, die während der restlichen Lebenszeit ausbezahlt werden. Mit 6.8 Prozent ist der gesetzlich festgeschriebene Umwandlungssatz für den obligatorischen Teil des Altersguthabens heute zu hoch, denn er entspricht längst nicht mehr den ökonomischen Realitäten. Dies führt zu einer unerwünschten Umverteilung der Erträge von aktiven Versicherten zu den Rentnern.
Eigener Weg mit neuem Modell
Pax hat darauf reagiert und ein neues Umwandlungssatzmodell entwickelt. Anders als im Markt üblich, berücksichtigt Pax mit dem neuen Berechnungsmodell immer sowohl das obligatorische als auch das überobligatorische Altersguthaben für die Berechnung der Altersrente. Versicherte mit wenig überobligatorischem Altersguthaben erhalten so eine höhere Altersrente und werden nicht benachteiligt. Und durch die Reduktion der Umverteilung erhalten die aktiven Versicherten eine bessere Verzinsung ihres überobligatorischen Altersguthabens, da ein grösserer Teil des Vermögensertrages an sie ausgeschüttet werden kann.
So funktioniert das neue Berechnungsmodell
Die Höhe der individuellen Altersrente basiert auf drei Rechnungsgrundlagen.
- Berechnung 1: Pax berücksichtigt, wie im Markt üblich, das obligatorische Altersguthaben mit einem Umwandlungssatz, der tiefer ist als der aktuell gesetzlich vorgeschriebene von 6.8 Prozent, und das überobligatorische Altersguthaben mit dem überobligatorischen Umwandlungssatz.
- Berechnung 2: Die vom Gesetz vorgeschriebene Mindestleistung (die sogenannte BVG-Schattenrechnung) beachtet nur das obligatorische Altersguthaben und wendet den gesetzlich vorgeschriebenen Umwandlungssatz von 6.8 Prozent an.
- Berechnung 3: Pax berücksichtigt in einer zusätzlichen Vergleichsrechnung das obligatorische Altersguthaben mit dem gesetzlichen Mindestumwandlungssatz von 6.8 Prozent und das überobligatorische Altersguthaben mit dem überobligatorischen Umwandlungssatz mit dem Faktor 50 Prozent.
Pax orientiert sich zum Vorteil der Versicherten immer am höchsten errechneten Wert.
Das sind die Vorteile
Durch die Reduktion der Umverteilung erhalten die aktiven Versicherten eine bessere Verzinsung ihres überobligatorischen Altersguthabens, da ein grösserer Teil des Vermögensertrages an sie ausgeschüttet werden kann.
Versicherte mit wenig überobligatorischem Altersguthaben werden nicht benachteiligt.
Weil ein höheres überobligatorisches Altersguthaben zu einer höheren Altersrente führt, profitieren die Versicherten immer von freiwilligen Einkäufen oder zusätzlichem (überobligatorischem) Sparen.
Das Modell von Pax trägt zu einer nachhaltigen, tragbaren und fairen Beruflichen Vorsorge bei.
Wichtig für die Versicherten
- Die laufenden Renten sind von der Anpassung des Umwandlungssatzes nicht betroffen.
- Die Anpassung der Umwandlungssätze hat keinen Einfluss auf den Kapitalbezug.
- Der Umwandlungssatz für das BVG-Altersguthaben beträgt in der Vollversicherung ab 2025 6.0 Prozent.
- Die gesetzlichen Mindestleistungen werden eingehalten.
Weitere Informationen
Fragen und Antworten zum neuen Umwandlungssatzmodell von Pax
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Neues Umwandlungssatzmodell von Pax
Informationsblatt, pdf
Vollversicherung: Umwandlungssätze für Altersrenten
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