Überblick über die Kernelemente der BVG-Reform
Ziele und Kernelemente der BVG-Reform
Umwandlungssatz der veränderten Realität anpassen
- Die Massnahme ist eine Reaktion auf die höhere Lebenserwartung und berücksichtigt die Situation an den Finanzmärkten.
- Die Renditen, die am Kapitalmarkt erzielt werden können, reichen nicht mehr aus, um den Umwandlungssatz in der obligatorischen beruflichen Vorsorge von 6.8 Prozent aufrechtzuerhalten, auch nicht, nachdem die Zinsen wieder angestiegen sind. Diese rechnerisch überhöhten Renten werden von den Erwerbstätigen bezahlt, was zu einer systemfremden Umverteilung führt. In der zweiten Säule spart, anders als in der ersten Säule, grundsätzlich jeder für sich.
- Der Mindestumwandlungssatz im Obligatorium soll daher von 6.8 auf 6.0 Prozent gesenkt werden. Dies soll die Umverteilung zwischen Erwerbstätigen und Rentner:innen reduzieren.
- Pax hat im Rahmen des gesetzlichen Handlungsspielraums bereits ein eigenes Umwandlungssatzmodell eingeführt, um die Umverteilung zu reduzieren. Mit diesem auf dem Markt einzigartigen Modell führt jeder Franken angespartes Kapital zu einer Erhöhung der Rente, was bei anderen Anbietern nicht der Fall ist. Dennoch ist eine gesetzliche Lösung gegen die Umverteilung sinnvoll und wünschenswert.
Renten sichern und Vorsorge von Teilzeit- und Mehrfachbeschäftigten sowie Personen mit tiefen Einkommen verbessern
- Die Eintrittsschwelle ist die Höhe des Lohnes, ab dem man in der beruflichen Vorsorge versichert ist. Sie soll von CHF 22’050 auf CHF 19‘845 gesenkt werden. Mit der Senkung der Eintrittsschwelle erhalten mehr Teilzeit-/Mehrfachbeschäftigte Zugang zur beruflichen Vorsorge.
- Der Koordinationsabzug ist derjenige Teil des Lohnes, der nicht in der Pensionskasse versichert wird, da er schon über die AHV abgedeckt wird. Er soll von fixen CHF 25’725 auf 20 Prozent des Lohnes gesenkt werden. Somit wäre neu ab einem Einkommen von CHF 19’845 mindestens ein Betrag von CHF 15’876 versichert. Bisher sind ab CHF 22’050 mindestens CHF 3’675 versichert. Damit wird das Leistungsniveau bei voller Beitragsdauer für tiefe und mittlere Einkommen (und so insbesondere für Teilzeitbeschäftigte) verbessert.
- Die Senkung der Eintrittsschwelle und des Koordinationsabzugs führt zu einem höheren versicherten Lohn. Zusammen mit der Erhöhung der Sparbeiträge für Junge soll dadurch langfristig die Reduktion des obligatorischen Umwandlungssatzes kompensiert werden.
Sparbeiträge abflachen und Arbeitsmarktfähigkeit von älteren Erwerbstätigen verbessern
- Die Sparbeitragssätze werden abgeflacht und auf diese Weise auch vereinfacht:
25–34 Jahre: 9% statt 7%
35–44 Jahre: 9% statt 10%
45–54 Jahre: 14% statt 15%
55–65 Jahre: 14% statt 18% - Es ist eine Reduktion der Pensionskassenbeiträge für ältere Erwerbstätige vorgesehen. Dadurch steigt deren Attraktivität auf dem Arbeitsmarkt. Dies ist insbesondere für über 55-Jährige relevant, da deren Beschäftigung bisher für Arbeitgebende teuer ist und teilweise vermieden wird.
Leistungsniveau der Übergangsgeneration beibehalten
15 Jahrgänge sollen Ausgleichszahlungen erhalten, da ihnen Zeit fehlt, um eine dem bisherigen Niveau entsprechende Vorsorge anzusparen.
Die Rentenzuschläge betragen maximal CHF 200 pro Monat und sind abhängig von dem Alter, dem angesparten Altersguthaben und dem Lohn. Daneben gibt es weitere Bedingungen, die erfüllt sein müssen, um einen Rentenzuschlag zu erhalten, zum Beispiel:
- Die Rentenzuschläge werden nur für neue Rentner:innen gewährt.
- Die anspruchsberechtigte Person muss
in einer Vorsorgeeinrichtung versichert sein,
mindestens 15 Jahre in der zweiten Säule versichert sein,
unmittelbar vor Rentenbezug mindestens 10 Jahre in der ersten Säule versichert sein,
mindestens 50% Rente beziehen (bei mindestens 50% Kapitalbezug besteht kein Anspruch),
im Beitragsprimat versichert sein,
als IV-Rentner:in einen IV-Grad von mindestens 40% aufweisen.
Ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer nachhaltig finanzierten Altersvorsorge
Was bedeutet das für mich?
Als Arbeitnehmer
Was ist das Ziel der Reform?
Die Reform zielt darauf ab, die Finanzierung der zweiten Säule zu stärken, das Leistungsniveau insgesamt zu erhalten und die Absicherung von Teilzeitbeschäftigten und Menschen mit tiefen Einkommen – und damit insbesondere von Frauen – zu verbessern. (Quelle: Bundesamt für Sozialversicherungen BSV)
Dies bedeutet die folgenden Punkte:
- Finanzielle Stabilisierung der beruflichen Vorsorge
- Sicherung der Renten und Verbesserung der Vorsorge von Teilzeitbeschäftigten (häufig Frauen) und Personen mit tiefen Einkommen
- Verbesserung der Arbeitsmarktfähigkeit von älteren Erwerbstätigen
- Beibehaltung Leistungsniveau der Übergangsgeneration
Was wird sich ändern?
Die BVG-Reform umfasst die folgenden Massnahmen (Quelle: Bundesamt für Sozialversicherungen BSV):
- Senkung des Umwandlungssatzes
Mit Inkrafttreten der Reform soll der Mindestumwandlungssatz in der obligatorischen beruflichen Vorsorge von 6.8 auf 6.0 Prozent gesenkt werden. Durch die Senkung von 0.8 Prozent werden die Rückstellungen der Vorsorgeeinrichtungen etwas entlastet. Der versicherungstechnisch korrekte Umwandlungssatz liegt auch nach der Zinswende noch um einiges tiefer. - Stärkung des Sparprozesses
Die Eintrittsschwelle wird von heute CHF 22’050 auf CHF 19’845 gesenkt. Das entspricht 90 Prozent des aktuellen Werts.
Der Koordinationsabzug entspricht neu 20 Prozent des AHV-Lohnes. Heute wird ein fester Betrag von CHF 25’725 vom Lohn abgezogen, unabhängig vom Beschäftigungsgrad.
Der versicherte Jahreslohn gemäss BVG beträgt 80 Prozent des AHV-Lohnes, jedoch maximal CHF 88’200. Der minimale koordinierte Lohn ist somit nicht mehr erforderlich.
Zudem werden die Altersgutschriften vereinfacht. Es gibt nur noch zwei statt vier Stufen, wodurch ältere Arbeitnehmende am Arbeitsmarkt wieder attraktiver werden. - Rentenzuschlag für die Übergangsgeneration
Die Übergangsgeneration umfasst die ersten 15 Jahrgänge nach Inkrafttreten der Reform. Die Höhe des Rentenzuschlags hängt insbesondere vom Geburtsjahr und dem Vorsorgeguthaben ab.
Warum diese Massnahmen und was bewirken sie?
Die Massnahme ist eine Reaktion auf die höhere Lebenserwartung und berücksichtigt die Situation an den Finanzmärkten. Die Renditen reichen nicht mehr aus, um den Satz von 6.8 Prozent aufrechtzuerhalten. Der niedrigere Umwandlungssatz soll die Umverteilung zwischen Erwerbstätigen und Rentner:innen reduzieren.
Stärkung des Sparprozesses
Die Massnahmen zur Stärkung des Sparprozesses (Senkung der Eintrittsschwelle, Senkung des Koordinationsabzugs, Erhöhung Sparbeiträge für Junge) haben das Ziel, das Endaltersguthaben zu erhöhen. Dadurch soll langfristig die Senkung des Umwandlungssatzes kompensiert werden. Die Massnahmen sollen eine bessere Absicherung für Menschen mit niedrigerem Einkommen und für Teilzeitbeschäftigte gewährleisten. Zudem ist eine Reduktion der Sozialabgaben für über 55-jährige Erwerbstätige vorgesehen. Dadurch steigt die Attraktivität älterer Arbeitnehmenden auf dem Arbeitsmarkt.
Rentenzuschlag für die Übergangsgeneration
Während für Junge (ab 25 bis 34 Jahren) die Sparsätze erhöht werden (von 7% auf 9%), werden die Sparsätze ab 35 Jahren mit der Reform gesenkt (von 10% auf 9% und von 15%, respektive 18% auf 14%). Diese Reduktion wird kompensiert durch eine Erweiterung des Lohnes, auf welchen angespart wird (Senkung der Eintrittsschwelle, Senkung Koordinationsabzug). Aufgrund des fortgeschrittenen Sparprozesses wird einer Übergangsgeneration von 15 Jahrgängen (erste 15 Jahrgänge nach Inkrafttreten der Reform) zusätzlich ein Rentenzuschlag gewährt, um Leistungseinbussen zu kompensieren. Er wird solidarisch finanziert durch Arbeitgebende und Arbeitnehmende und an die ersten 15 Jahrgänge nach Inkrafttreten der Reform ausgezahlt. Der individuelle Anspruch auf einen solchen Zuschlag und die Höhe des Zuschlags hängen von verschiedenen Faktoren ab (z.B. Höhe des Altersguthaben, Alter) und werden individuell geprüft.
Wann wird die Reform in Kraft treten?
Wie steht die Pax zur BVG-Reform?
Die Umverteilung soll reduziert werden. Werde ich dann mehr Zinsen erhalten, wenn die Reform angenommen wird?
Bekomme ich eine höhere oder tiefere Rente, wenn die Reform angenommen wird?
Auf Renten, die nach Inkrafttreten der Reform entstehen, kann sich die Reform positiv oder negativ auswirken.
Dies ist abhängig davon, ob die versicherte Person von der Senkung des Umwandlungssatzes betroffen ist, ob die Kompensationsmassnahmen im individuellen Fall hoch genug ausfallen und ob ein Anspruch auf Rentenzuschlag besteht.
Als Ziel der Reform ist die Beibehaltung des Leistungsniveaus und der Ausbau des Leistungsniveaus für Teilzeitbeschäftigte. Wie stark jede/r einzelne von der Reform betroffen ist, hängt von der Ausgangslage vor der Reform ab. Dies lässt sich aber nur auf der individuellen Ebene feststellen.
Als Arbeitgeber
Wird Vollversicherung im Vergleich mit Teilautonomie durch die BVG-Reform unattraktiver?
Bei der Wahl für Vollversicherung oder für Teilautonomie geht es letztlich um das Sicherheitsbedürfnis des Kunden. Kunden, die die Vollversicherung wählen, schätzen es, dass ihre Pensionskasse garantiert immer alle Leistungen decken kann und sie somit keine Sanierungsbeiträge bezahlen müssen.
Mit DuoStar hat Pax ein Instrument geschaffen, das es erlaubt auch mit hohem Sicherheitsbedürfnis stärker vom Kapitalmarkt profitieren zu können. Bei DuoStar wird die Hälfte des Pensionskassengeldes mit einem garantierten Zins zugesichert, die andere Hälfte wird wie bei teilautonomen Lösungen am Geldmarkt angelegt. Dadurch erhält der Versicherte neben der Garantie auch die Möglichkeit von höheren Renditen zu profitieren.
Wird sich das Angebot von Pax durch die BVG-Reform verändern?
Wird die berufliche Vorsorge für mich als Arbeitgeber jetzt teurer?
Der Preis für die berufliche Vorsorge ist stark abhängig von Anzahl, Alter, Beschäftigungsgrad, Lohn und Risiko der Arbeitnehmenden. Mit der BVG-Reform wird die Eintrittsschwelle der zweiten Säule gesenkt und der versicherte Lohn erhöht. Diese Änderungen wirken sich erhöhend auf die Prämien der Arbeitgebenden aus. Offizielle Schätzwerte des Bundesamts für Sozialversicherungen gehen von schweizweit 2 Prozent mehr Beschäftigten aus, die neu oder besser in der zweiten Säule versichert sein werden.
Die Beitragssätze für ältere Arbeitnehmende werden gesenkt, wodurch die Arbeitgebenden weniger bezahlen müssen. Solidarische Zahlungen, die vom Sicherheitsfonds an Arbeitgeber mit vielen älteren Arbeitnehmenden bezahlt werden, fallen dadurch weg.
Ausserdem spielt es eine Rolle, was Sie als Arbeitgeber schon heute für Ihre Mitarbeitenden versichert haben. Geniessen diese bereits heute einen reduzierten oder an den Beschäftigungsgrad gekoppelten Koordinationsabzug, dann werden Sie als Arbeitgeber diese Senkung nicht merken.
Der solidarische Beitrag zur Zahlung der Rentenzuschläge kann beim Arbeitgeber (und den Versicherten) eingefordert werden.
Es sind also verschiedene Parameter, die sich auf die Kosten der beruflichen Vorsorge für Arbeitgebende auswirken. Die Kosten der Reform müssen im Einzelfall geprüft werden, um eine klare Aussage für Sie als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin machen zu können.
Wird die BVG-Reform für mich als Arbeitgeber administrativer Mehraufwand bedeuten?
Gesetzlich sind noch einige Umsetzungspunkte offen, die erst nach der Reform vom Bundesrat festgelegt werden. Beispielsweise ist unklar, wie die Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen für einen Rentenzuschlag umgesetzt werden soll. Denkbar ist da auch eine Rolle der Arbeitgeber.