Prämienbefreiung bei der 3. Säule
Wir zahlen Ihre Prämie, wenn Sie nicht arbeiten können
Ob kaputtes Knie oder psychische Erschöpfung: Wer zahlt Ihre Prämie für die Säule 3a, wenn Sie nicht arbeiten können? Für diesen Fall können Sie sich absichern: Bei Erwerbsunfähigkeit befreien wir Sie von der Säule-3a-Prämie. Die Zusatzprämie dafür lohnt sich auch für Sie.
Lesezeit
4 Minuten
Mit der Säule 3a gehen Sie eine finanzielle Verpflichtung ein: Sie bezahlen regelmässig eine Prämie für Ihre Police. Das kann zur finanziellen Belastung werden, wenn Sie nach einer Krankheit oder einem Unfall nicht mehr arbeiten können. Erwerbsunfähigkeit kann alle treffen, auch junge Menschen. Fast die Hälfte aller Fälle sind psychische Erkrankungen wie ein Burnout, gefolgt von anderen Krankheiten und – eher selten – Unfällen. Betroffene können über Monate oder Jahre hinweg ganz oder teilweise arbeitsunfähig sein. In manchen Fällen bleiben sie sogar für immer invalide. Mit der Prämienbefreiung haben Sie in diesem Fall eine Sorge weniger: Pax übernimmt die Prämie für Sie.
Wie viel zahlt Pax?
Ob wir Ihre ganze Prämie oder nur einen Teil übernehmen, hängt vom Grad der Erwerbsunfähigkeit ab. Nicht alle Betroffenen werden zu 100 Prozent invalide. Oft ist es möglich, trotz einer IV-Rente weiterhin in Teilzeit zu arbeiten. Deshalb übernimmt Pax in diesem Fall auch nur einen Teil Ihrer Prämie, um Sie finanziell zu entlasten.
Fall 1: Sie sind 100 Prozent erwerbsunfähig
Wenn Sie mindestens zu zwei Drittel (66 2/3 Prozent) erwerbsunfähig sind, übernehmen wir Ihre Prämie vollumfänglich. Sie müssen also nicht zu 100 Prozent IV-Rentnerin oder IV-Rentner sein, um ganz von der Prämie befreit zu werden. Sie erhalten die volle Prämienbefreiung auch dann, wenn Sie noch zu einem Drittel arbeitsfähig sind.
Fall 2: Sie sind 50 Prozent erwerbsunfähig
Wenn Sie weiterhin zu 50 Prozent arbeiten können, übernehmen wir auch nur 50 Prozent Ihrer Prämie. Der Leistungsgrad entspricht in der Regel dem Grad der Erwerbsunfähigkeit. Das gilt aber nur für einen Grad der Erwerbsunfähigkeit zwischen 25 und 66 2/3 Prozent. Sofern Sie weiterhin ein AHV-pflichtiges Einkommen erzielen, kann die von Ihnen selbst bezahlte Prämie weiterhin steuerlich vom Einkommen in Abzug gebracht werden.
Fall 3: Sie sind unter 25 Prozent erwerbsunfähig
Wenn der Grad Ihrer Erwerbsunfähigkeit unter 25 Prozent liegt, haben Sie keinen Anspruch auf eine Prämienbefreiung. Somit müssen Sie die Prämie für Ihre Säule 3a leider weiterhin selbst bezahlen.
Weshalb lohnt sich die Zusatzprämie für die Prämienbefreiung?
-
Sie werden finanziell entlastet
Wenn Sie erwerbsunfähig werden, kann das zu finanziellen Einschränkungen führen. In den besten Fällen wird die IV-Rente frühstens nach einem Jahr ausbezahlt und ist oft deutlich tiefer als das letzte Gehalt. Dank der Prämienbefreiung müssen Sie sich aber keine Sorgen über die Weiterzahlung Ihrer Prämien machen. Die Zusatzprämie für die Prämienbefreiung ist im Verhältnis dazu ein kleiner Betrag. -
Sie bleiben weiterhin versichert
Da Ihre Prämien weiterhin von Pax bezahlt werden, bleibt auch Ihr Versicherungsschutz bestehen. Somit sind Sie und Ihre Familie weiterhin geschützt. Zudem müssen Sie Ihre Versicherung nicht kündigen, was wiederum mit einem finanziellen Verlust verbunden wäre. -
Sie zahlen keine Einkommenssteuer auf der Prämienbefreiung
Pax bietet Ihnen als Versicherung einen grossen Vorteil: Sie bezahlen keine Einkommensteuer auf Ihrer Prämienbefreiung. Bei einer Lösung einer Bank mit Erwerbsunfähigkeitsrente ist das anders. -
Sie haben die Wahl
Ab wann möchten Sie von der Prämie befreit werden? Sie können selbst festlegen, ob Sie eine Wartezeit von 3, 6, 12 oder 24 Monaten möchten. Eine längere Wartezeit macht zum Beispiel dann Sinn, wenn Sie eine Krankentaggeld-Versicherung haben, die Ihren Lohnausfall kompensiert. Zudem können Sie die Prämienbefreiung zu allen Versicherungen ausser der Pax Todesfallversicherung Kompakt dazu nehmen.
Wer wird erwerbsunfähig?
Jedes Jahr werden rund 16'000 Menschen in der Schweiz erwerbsunfähig. Neun von zehn Betroffenen sind wegen einer Krankheit erwerbsunfähig, und nur rund 7 Prozent infolge eines Unfalls. In rund der Hälfte der Fälle handelt es sich um psychische Erkrankungen – leider immer noch ein grosses Tabuthema. Ob Burnout, Depression oder Angststörung: Jede sechste Person in der Schweiz leidet an einer oder mehreren psychischen Krankheiten (Quelle: Bundesamt für Statistik). Diese gehören zu den häufigsten Krankheiten und schränken die Betroffenen sehr stark ein. Die Altersverteilung von IV-Rentnerinnen und IV-Rentnern zeigt zudem, dass es sich nicht um eine Alterserscheinung handelt. Rund 30 Prozent der Betroffenen sind zwischen 30 und 49 Jahren alt, rund 60 Prozent zwischen 50 und 65 Jahren. Nehmen Sie das Thema ernst und sichern Sie sich frühzeitig ab.