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Vorsorge im unbezahlten Urlaub

Auszeit ohne Ausfall
Sie haben eine Weltreise gebucht, sind soeben Eltern geworden oder brauchen eine Auszeit vom bisherigen Alltag: Schön und gut – nur sollten Sie beim unbezahlten Urlaub die eigene Vorsorge nicht vergessen. Wir klären für Sie die wichtigsten Punkte.

Rechtliche Grundlagen

Es gibt keine generelle gesetzliche Regelung für unbezahlten Urlaub. Im Schweizerischen Obligationenrecht und im Arbeitsgesetz sind nur gewisse spezifische unbezahlte Urlaube gesetzlich geregelt, beispielsweise der Mutterschaftsurlaub. Sprich: Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, eine Auszeit zu gewähren – fortschrittliche Firmen erlauben jedoch üblicherweise einen unbezahlten Urlaub.

Kurzurlaub (unter 1 Monat)

Dauert Ihr unbezahlter Urlaub weniger als einen Monat, sind Sie im Rahmen des Gesetzes gegen alle Risiken (Alter, Invalidität und Tod) infolge Krankheit und Unfall versichert. Auch Ihre berufliche Vorsorge läuft unverändert weiter; Sie müssen nichts unternehmen.

Langurlaub (über 1 Monat)

Dauert Ihr unbezahlter Urlaub mehr als einen Monat, sind die Bedingungen und Leistungen Ihrer beruflichen Vorsorge vom aktuellen Reglement abhängig.

Vorsorgevarianten für Versicherte bei Pax

Pax sieht einen unbezahlten Urlaub von maximal sechs Monaten vor. Dabei wählen Sie aus verschiedenen Optionen:
  • Vollumfängliche Fortsetzung

    Sie führen die Versicherung im bisherigen Umfang weiter – Ihre Beiträge für die Leistungen bei Alter, Tod und Invalidität sowie die Kostenbeiträge werden weiterhin erhoben.
  • Teilweise Fortsetzung

    Sie führen die Versicherung im bisherigen Umfang weiter – es werden jedoch keine Sparbeiträge für die Dauer Ihres unbezahlten Urlaubs erhoben, sondern nur Ihre Beiträge für die Leistungen bei Tod und Invalidität sowie die Kostenbeiträge (Risikoversicherung).
  • Keine Fortsetzung

    Sie unterbrechen die Versicherung der Leistungen bei Alter, Tod und Invalidität – es werden keine Beiträge für die Dauer Ihres unbezahlten Urlaubs erhoben. Der Versicherungsschutz entfällt während dieser Zeit.

Empfohlenes Vorgehen bei Fortsetzung

Ob vollumfängliche oder teilweise Fortsetzung des Versicherungsschutzes, drucken Sie das Formular Meldung unbezahlter Urlaub und füllen Sie es vollständig aus. Unterzeichnen Sie es und stellen Sie uns das Dokument im Original per Post zu.
Haben Sie Fragen zum Thema? Unsere Vertriebspartner beraten Sie gerne.

Verstehen Sie nur Bahnhof? Unser Ratgeber hilft Ihnen, die richtigen Antworten auf die richtigen Fragen zu finden. 

Allgemeiner Kontakt

Kontaktieren Sie uns. Wir sind für Sie da.
info@pax.ch
+ 41 61 277 66 66

Montag bis Freitag
08:00 – 12:00 Uhr
13:00 – 17:00 Uhr
Pax, Schweizerische
Lebensversicherungs-Gesellschaft AG

Aeschenplatz 13
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4002 Basel

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