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Internationale Steuercompliance

Automatischer Informationsaustausch 

Beim automatischen Informationsaustausch (AIA) handelt es sich um einen internationalen Meldestandard, der festlegt, wie die Steuerbehörden von teilnehmenden Staaten untereinander Informationen zu ausländischen Bankkonten und Depots von Steuerpflichtigen des jeweils anderen Partnerstaates austauschen.

Der AIA verpflichtet Pax, meldepflichtige Konten zu identifizieren und an die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) zu melden. Meldepflichtige Konten stellen unter anderem rückkaufsfähige Versicherungsverträge und Rentenverträge der ungebundenen Vorsorge Säule 3b sowie Prämiendepots dar. Die ESTV tauscht diese Daten mit der Steuerbehörde des jeweiligen steuerlichen Ansässigkeitsstaates der meldepflichtigen Person aus.

Diese meldepflichtigen Konten umfassen dabei sowohl Konten von natürlichen Personen als auch Konten von Rechtsträgern. Als Rechtsträger gelten insbesondere juristische Personen oder rechtliche Vereinbarungen wie Personengesellschaften. Bei Konten von Rechtsträgern umfasst die Identifizierungs- und Meldepflicht unter Umständen auch die beherrschende Person. Meldepflichtig sind Konten von natürlichen Personen oder Rechtsträgern, die in Staaten steuerlich ansässig sind, mit welchen die Schweiz den AIA vereinbart hat. Der Austausch erfolgt dabei nur mit Partnerstaaten. Über diese Partnerstaaten wird eine jeweils aktuelle Liste geführt, die jederzeit auf der Website des Staatssekretariats für Finanzfragen (SIF)  aufgerufen werden kann.

Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA)  

Unter FATCA versteht man ein US-amerikanisches Gesetz, welches in der Schweiz mit einem Bundesgesetz (FATCA-Gesetz) und einem zwischenstaatlichen Abkommen mit den USA (IGA) umgesetzt wurde. 

FATCA verpflichtet Pax Konten von Personen, die in den USA der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen, der US-amerikanischen Steuerbehörde IRS (Internal Revenue Service) zu melden. 

Dazu musste sich Pax als aus der Sicht der USA ausländisches Finanzinstitut beim IRS registrieren, GIIN: S6QNIP.99999.SL.756  

FATCA verpflichtet Pax, von allen Kunden Selbsterklärungen hinsichtlich ihres Status als "US-Person" einzufordern. Als "US-Person" gilt eine Person beispielsweise dann, wenn sie die US-Staatsangehörigkeit besitzt, ein Geburtsort in den USA vorliegt, eine US-Aufenthaltsbewilligung (Green Card) besitzt oder sich regelmässig mehrere Monate pro Jahr in den USA aufhält. 

Gesellschaften gelten z.B. als US-Personen, wenn sie in den USA errichtet wurden und Trusts z.B., wenn der Trustee eine US-Person ist. 

Kontakt

Bei Fragen zum Datenschutz hilft Ihnen Pax gerne weiter.
Allgemeiner Kontakt

info@pax.ch
+ 41 61 277 66 66

Montag bis Freitag
08:00 – 12:00 Uhr
13:00 – 17:00 Uhr
Datenschutzberater von Pax

datenschutz@pax.ch