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Beitragsübersicht erklärt

Was ist eine Beitragsübersicht?
Die Beitragsübersicht erhalten Sie nach jeder Mutation. Auf dieser sind die jährlichen und monatlichen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge ersichtlich.
Ausschnitt von der Beitragsübersicht Beitragsübersicht Vertragsnummer Personenkreis Vorsorgekommission Versicherten- und Personal-Nr. Lohn Sparbeitrag Risikobeitrag Kostenbeitrag jährlicher und monatlicher Beitrag
Die Beitragsübersicht wird bei jeder beitragsrelevanten Mutation erstellt. Auf dieser sind die jährlichen und monatlichen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge ersichtlich.
Vertragsnummer Diese sechs Ziffern bilden die Vertrags-Nr. Ihrer Vorsorgelösung. Wenn Sie Fragen haben, halten Sie diese Nummer bereit.
Personenkreis Jeder Arbeitgeber kann einen oder mehrere Personenkreise versichern. Die Mitarbeiter eines Personenkreises sind immer gleich versichert.
Vorsorgekommission Die Vorsorgekommission ist das verantwortliche Organ für die Personalvorsorge. Sie besteht aus Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern die von der jeweiligen Personengruppe gewählt wurden.
Versicherten- und Personal-Nr. Die Nummer, die dem Versicherten zugewiesen ist. Jede versicherte Person besitzt im Vertrag eine eigene Nummer. Sie wird nie doppelt vergeben; auch wenn ein Versicherter austritt, bleibt sie bestehen.
Lohn Für die Beitragsberechnung sind der gemeldete Jahreslohn, die versicherten Löhne, Sparen und Risiko massgebend. Genaueres ist im Vorsorgeplan beschrieben.
Sparbeitrag Jahressparbeitrag Arbeitnehmer (AN) und Arbeitgeber (AG). Bei unterjährigen Mutationen wird der Betrag für die betroffene Zeitperiode (pro Rata) dem Altersguthaben gutgeschrieben.
Risikobeitrag Der Risikobeitrag Arbeitnehmer (AN) und Arbeitgeber (AG) wird zur Finanzierung der Risikoleistungen (Tod und Invalidität) verwendet
Kostenbeitrag Der Kostenbeitrag Arbeitnehmer (AN) und Arbeitgeber (AG) wird zur Finanzierung der Verwaltungskosten verwendet.
jährlicher und monatlicher Beitrag Die jährlichen resp. monatlichen Beiträge (Jahresbeitrag / 12) ergeben sich aus den Spar-, Risiko- und Kostenbeiträge der Arbeitnehmer (AN) und Arbeitgeber (AG). Der AG kann höhere Beiträge als der AN übernehmen. Dies ist im Vorsorgeplan geregelt.

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