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Neues Umwandlungssatzmodell
Pax passt den Umwandlungssatz für künftige Renten an
Veröffentlichung 13.04.2022
Die Berufliche Vorsorge sieht sich seit Jahren mit schwierigen Herausforderungen konfrontiert: Tiefzinsumfeld, demographische Entwicklung, steigende Lebenserwartung und damit verbunden längerer Rentenbezug. Der gesetzliche Umwandlungssatz für den obligatorischen Teil des Altersguthabens beträgt 6.8 Prozent, was angesichts der anspruchsvollen Rahmenbedingungen nicht mehr den ökonomischen Realitäten entspricht. Dies führt zu einer unerwünschten Umverteilung der Erträge von aktiven Versicherten zu den Rentnerinnen und Rentnern. Pax hat darauf reagiert und ein neues Umwandlungssatzmodell entwickelt.

Der zu hohe Umwandlungssatz von 6.8 Prozent ist ein zentraler Punkt. Er stellt ein Rentenversprechen dar, das sich nicht mehr einlösen lässt. Dies führt zu einer Umverteilung von den aktiv Versicherten zu den Rentenbezügern, was im System der Beruflichen Vorsorge nicht vorgesehen ist. Eine Senkung des Umwandlungssatzes ist notwendig, um diese ungewollte Querfinanzierung zu reduzieren. «Nur so lassen sich die wichtige Verantwortung gegenüber allen Versicherten wahrnehmen und lösungsorientiert und zukunftsweisend eine sichere Vorsorge garantieren», sagt Yvonne Häring, Leiterin Produkte & Aktuariat und Mitglied der Geschäftsleitung von Pax. Die meisten Anbieter von Vorsorgelösungen haben den Umwandlungssatz bereits gesenkt. Nun passt auch Pax diesen für künftige Renten an. Aber Pax geht mit einem neuartigen Berechnungsmodell einen eigenen Weg, um die Senkungen möglichst ausgewogen und unter Berücksichtigung der Interessen aller Versicherten sicherzustellen zu können.

So funktioniert das neue Umwandlungssatzmodell
Anders als im Markt üblich, berücksichtigt Pax mit dem neuen Berechnungsmodell immer sowohl das obligatorische als auch das überobligatorische Altersguthaben für die Berechnung der Altersrente. Zusätzlich zur vom Gesetz vorgeschriebenen BVG-Schattenrechnung und der marktkonformen Berechnung macht Pax noch eine eigene Vergleichsrechnung. Dabei wird das obligatorische Altersguthaben mit dem gesetzlichen Mindestumwandlungssatz von 6.8% und das überobligatorische Altersguthaben mit dem überobligatorischen Umwandlungssatz mit dem Faktor 50% berücksichtigt. Pax orientiert sich zugunsten der Versicherten immer am höchsten der drei errechneten Werte.

Weil Pax in der Vergleichsrechnung immer das obligatorische und das überobligatorische Altersguthaben berücksichtigt, lohnen sich freiwillige steuerbegünstigte Einkäufe, denn Versicherte mit einem überobligatorischen Altersguthaben profitieren in jedem Fall von einer höheren Altersrente. Bereits ein kleines überobligatorisches Altersguthaben hat dank der Vergleichsrechnung von Pax einen positiven Effekt auf die Altersrente.

Hinzu kommt, dass die aktiven Versicherten durch die Reduktion der Umverteilung eine bessere Verzinsung ihres überobligatorischen Altersguthabens erhalten, da ein grösserer Teil des Vermögensertrages an sie ausgeschüttet werden kann.

Die massgebenden, gesetzlich vorgeschriebenen Mindestleistungen nach BVG werden jederzeit eingehalten. Versicherte, die nur im BVG-Minimum versichert sind, sind davon nicht betroffen. Bestehende Renten bleiben unverändert.

Entwicklung des künftigen Umwandlungssatzes
Die Einführung des neuen Pax Umwandlungssatzmodells erfolgt auf den 2. Januar 2023. Der Umwandlungssatz wird schrittweise abgesenkt, um die Auswirkungen für Personen kurz vor der Pensionierung zu reduzieren.

Umwandlungssätze

(ordentliche Pensionierung) 
für das BVG-Altersguthaben  für das überobligatorische
Altersguthaben
 
 Jahr 2023  6.5 %  4.6 %
 Jahr 2024  6.2 %  4.405%/4.38% (Mann/Frau)
 Jahr 2025  6.0%  4.405%/4.38% (Mann/Frau)  (*)

Für alle Angaben gilt: Tritt eine BVG-Reform in Kraft, gilt maximal der mit der Reform eingeführte BVG-Mindestumwandlungssatz.

(*) Vorbehältlich Genehmigung durch FINMA.

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Samuel Wernli
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